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   OVG Sachsen-Anhalt, 08.06.2017 - 8 K 1/15   

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https://dejure.org/2017,44775
OVG Sachsen-Anhalt, 08.06.2017 - 8 K 1/15 (https://dejure.org/2017,44775)
OVG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 08.06.2017 - 8 K 1/15 (https://dejure.org/2017,44775)
OVG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 08. Juni 2017 - 8 K 1/15 (https://dejure.org/2017,44775)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Rechtsprechungsdatenbank Sachsen-Anhalt

    § 44 Abs 1 S 1 FlurbG, § 45 Abs 1 Nr 1 FlurbG
    Flurbereinigungsrechtliches Bodenordnungsverfahren; wertgleiche Abfindung und gerichtliche Abwägungskontrolle

  • ArgeLandentwicklung

    Gestaltungs- und Erschließungsauftrag; Grenzziehung; Überbau

    Enthalten in der kostenlosen behördlichen Rechtsprechungsdatenbank RzF, welche zunächst heruntergeladen und installiert werden muß.

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Abwägungskontrolle; Entwicklungstendenzen; Grenzziehung; Hoffläche; Überbau; Wertgleichheit; Bodenordnungsverfahren; Wertgleiche Abfindung und gerichtliche Abwägungskontrolle

  • rechtsportal.de

    Neuordnung eines Gebietes im Rahmen eines Flurbereinigungsverfahrens; Umfassende gerichtliche Abwägungskontrolle zusätzlich zur Überprüfung der Einhaltung des Gebots wertgleicher Abfindung; Harmonisierung der rechtlichen Grenzen zwischen Grundstücken mit den ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Neuordnung eines Gebietes im Rahmen eines Flurbereinigungsverfahrens; Umfassende gerichtliche Abwägungskontrolle zusätzlich zur Überprüfung der Einhaltung des Gebots wertgleicher Abfindung; Harmonisierung der rechtlichen Grenzen zwischen Grundstücken mit den ...

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Zusätzlich zur Überprüfung der Einhaltung des Gebots wertgleicher Abfindung ist ergänzende gerichtliche Abwägungskontrolle eröffnet

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (14)

  • BVerwG, 23.08.2006 - 10 C 4.05

    Flurbereinigungsplan; Abfindung; Landabfindung; Gestaltung der Abfindung; Gebot

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 08.06.2017 - 8 K 1/15
    Zur Frage, ob zusätzlich zur Überprüfung der Einhaltung des Gebots wertgleicher Abfindung eine umfassende gerichtliche Abwägungskontrolle erfolgen muss (im Anschluss an BVerwG, Urt. v. 23.08.2006 - BVerwG 10 C 4.05 -, juris).(Rn.29).

    Nur derart qualifizierte Planwünsche gehören zum Abwägungsmaterial (vgl. BVerwG, Urt. v. 23.08.2006 - BVerwG 10 C 4.05 -, juris RdNr. 30; Urt. v. 17.01.2007 - BVerwG 10 C 1.06 -, juris RdNr. 37).

    Des Weiteren ist für eine gesonderte gerichtliche Abwägungskontrolle neben der Gleichwertigkeitsprüfung kein Raum, soweit es um die Berücksichtigung gleichwertigkeitsbestimmender Faktoren - abgesehen von gesondert geregelten Umständen, etwa in § 44 Abs. 5 Satz 1 FlurbG oder § 45 FlurbG - in der Abwägung geht (vgl. BVerwG, Urt. v. 23.08.2006, a.a.O.).

  • BVerwG, 27.11.1961 - I B 127.61

    Rechtsmittel

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 08.06.2017 - 8 K 1/15
    Zusätzlich sind vielmehr nach Maßgabe des § 44 Abs. 2 bis 4 FlurbG noch weitere, den Wert der konkreten Gesamtabfindung mitbestimmende Faktoren einzubeziehen (vgl. BVerwG, Beschl. v. 27.11.1961 - BVerwG 1 B 127.61 -, RdL 1962, 243 [244]; Urt. v. 14.12.1978 - BVerwG 5 C 16.76 -, BVerwGE 57, 192 [193]).

    Hierbei ist auch auf die Verhältnisse des konkreten Betriebs abzustellen; insbesondere sind auch wertbildende Faktoren, die sich aus der Gestaltung der Abfindung ergeben, wie z.B. der Zuschnitt der Flächen und der Zusammenlegungsgrad, zu berücksichtigen (BVerwG, Beschl. v. 27.11.1961, a.a.O.; Urt. v. 15.10.1974 - BVerwG 5 C 30.72 -, BVerwGE 47, 87 [94]; Urt. v. 16.12.1992, a.a.O.).

    Dies gilt insbesondere auch für den Wunsch, einen besonderen Vorteil durch eine Abfindung zu bekommen (BVerwG, Urt. v. 27.11.1961, a.a.O.).

  • BVerwG, 16.12.1992 - 11 C 3.92

    Flurbereinigungsrecht - Wertermittlung - Grundstücksbewertung - Agrarland

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 08.06.2017 - 8 K 1/15
    Das Gebot wertgleicher Abfindung ist oberster Grundsatz des Flurbereinigungsverfahrens (vgl. BVerwG, Urt. v. 16.12.1992 - BVerwG 11 C 3.92 - Buchholz 424.01 § 44 FlurbG Nr. 72 S. 34 m.w.N.).

    Hierbei ist auch auf die Verhältnisse des konkreten Betriebs abzustellen; insbesondere sind auch wertbildende Faktoren, die sich aus der Gestaltung der Abfindung ergeben, wie z.B. der Zuschnitt der Flächen und der Zusammenlegungsgrad, zu berücksichtigen (BVerwG, Beschl. v. 27.11.1961, a.a.O.; Urt. v. 15.10.1974 - BVerwG 5 C 30.72 -, BVerwGE 47, 87 [94]; Urt. v. 16.12.1992, a.a.O.).

  • BVerwG, 18.10.1974 - V C 37.73

    Auswirkungen der mangelnden Zuordnungsfähigkeit einer überbauten Fläche zu dem

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 08.06.2017 - 8 K 1/15
    Der angefochtene Bodenordnungsplan bringt folglich insbesondere bezogen auf die Grenzziehung zur Düngerhalle die rechtlichen Grenzen mit den tatsächlichen Besitzverhältnissen in Einklang, ein Ziel, das im Rahmen der Neuordnung des Verfahrensgebiets durchaus verfolgt werden darf (BVerwG, Urt. v. 18.10.1974 - BVerwG V C 37.73 -, juris RdNr. 11).

    Dass durch die Grenzziehung möglicherweise die privatrechtlichen Streitigkeiten zwischen den Klägern und dem Beigeladenen bestehen bleiben oder sich sogar verstärken, macht die Regelung nicht rechtswidrig; denn die Schlichtung privatrechtlicher Streitigkeiten zwischen Grundstücksnachbarn gehört nicht zu dem Aufgabenbereich der Flurneuordnung (BVerwG, Urt. v. 18.10.1974, a. a. O. RdNr. 10).

  • BVerwG, 04.06.1997 - 11 B 17.97

    Entscheidungserheblichkeit der aufgeworfenen Rechtsfrage für das anzufechtende

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 08.06.2017 - 8 K 1/15
    Denn er kommt nur solchen Flächen zugute, die zu dem nach § 44 Abs. 1 Sätze 3 und 4 FlurbG maßgebenden Zeitpunkt in der in der einschlägigen Schutznorm bezeichneten Weise genutzt werden (BVerwG, Urt. v. 04.06.1997 - BVerwG 11 B 17.97 -, juris RdNr. 6).

    Dass die Kläger eine konkrete Bebauung in Form der Sanierung der mit Asbest verkleideten Halle beabsichtigen und hierzu eine Erweiterung der Hallenwand in das Grundstück des Beigeladenen hinein für notwendig erachten, genügt ebenfalls nicht; denn ein solches Vorhaben wird vom Flurbereinigungsgesetz weder mit dem besonderen Schutz des § 45 Abs. 1 FlurbG noch mit einer bestimmten "höheren Gewichtung" ausgestattet (BVerwG, Urt. v. 04.06.1997, a.a.O.).

  • OVG Brandenburg, 17.09.2003 - 8 D 35/01

    Flurbereinigungsrecht, Unternehmensflurbereinigung, Einleitungsvoraussetzungen,

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 08.06.2017 - 8 K 1/15
    Im Übrigen ist in entsprechender Anwendung des Gerichtskostengesetzes die Gebühr danach zu bestimmen, was in einem normalen Verwaltungsprozess erhoben werden könnte (vgl. OVG BB, Urt. v. 17.09.2003 - 8 D 35/01.G -, juris RdNr. 72).
  • BVerwG, 17.01.2007 - 10 C 1.06

    Rechtliches Gehör; Vertagungsantrag; Zusicherung; Rücknahme einer Zusicherung;

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 08.06.2017 - 8 K 1/15
    Nur derart qualifizierte Planwünsche gehören zum Abwägungsmaterial (vgl. BVerwG, Urt. v. 23.08.2006 - BVerwG 10 C 4.05 -, juris RdNr. 30; Urt. v. 17.01.2007 - BVerwG 10 C 1.06 -, juris RdNr. 37).
  • BVerwG, 14.12.1978 - 5 C 16.76

    Flurbereinigungsgericht - Wertgleiche Abfindung - Prüfungsauftrag - Erweiterte

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 08.06.2017 - 8 K 1/15
    Zusätzlich sind vielmehr nach Maßgabe des § 44 Abs. 2 bis 4 FlurbG noch weitere, den Wert der konkreten Gesamtabfindung mitbestimmende Faktoren einzubeziehen (vgl. BVerwG, Beschl. v. 27.11.1961 - BVerwG 1 B 127.61 -, RdL 1962, 243 [244]; Urt. v. 14.12.1978 - BVerwG 5 C 16.76 -, BVerwGE 57, 192 [193]).
  • BVerwG, 19.11.1998 - 11 B 53.98

    Wertgleichheit der Landabfindung; allgemeiner Gleichbehandlungsgrundsatz; Mehrung

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 08.06.2017 - 8 K 1/15
    Ein Teilnehmer eines Flurbereinigungsverfahrens hat grundsätzlich keinen Anspruch, mit bestimmten Grundstücken oder mit Grundstücken in bestimmter Lage - auch nicht in der Lage seiner alten Grundstücke - abgefunden zu werden, da ansonsten die Zusammenlegung von Grundstücken erheblich erschwert oder unmöglich gemacht würde (BVerwG, Beschl. v. 19.11.1998 - BVerwG 11 B 53.98 -, juris).
  • BVerwG, 24.02.1959 - I C 160.57

    Rechtsmittel

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 08.06.2017 - 8 K 1/15
    Es verlangt, dass der Wert der gesamten Neuzuteilung, ggf. unter Berücksichtigung der Abzüge für Folgeeinrichtungen, dem Wert der Gesamteinlage entspricht (vgl. BVerwG, Urt. v. 24.02.1959 - BVerwG 1 C 160.57 -, RdL 1959, 221 [222]).
  • BVerwG, 15.10.1974 - V C 30.72
  • BVerwG, 04.05.1966 - IV B 69.65

    Abfindung nach dem Flurbereinigungsgesetz an einen Nichtlandwirt -

  • BVerwG, 11.01.1990 - 5 B 103.89

    Schutzwürdigkeit einer mit Büschen und Obstbäumen bestandenen Grundstücksfläche

  • OVG Sachsen-Anhalt, 07.12.2010 - 8 K 4/09

    Flurbereinigung; Erhaltung einer Beregnungsmöglichkeit im Rahmen der Abfindung

  • VGH Hessen, 13.08.2020 - 23 C 2754/15

    Grenzverschiebungen und Neuvermessungsdifferenz im Flurbereinigungsverfahren

    Dies gilt auch dann, wenn durch eine veränderte Grenzziehung bereits bestehende Nachbarstreitigkeiten berührt werden, sich eventuell sogar verschlimmern (vgl. OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 08.06.2017 - 8 K 1/15 -, juris Rdnr. 27).
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